Zuschüsse des Kreisjugendrings Günzburg

Antragsformulare und Zuschussrichtlinien

Zuschussanträge bitte grundsätzlich mit Kugelschreiber ausfüllen!

 

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Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Günzburg (Stand April 2024)
In der Frühjahrsvollversammlung wurden Änderungen in den Förderrichtlinien beschlossen:
Erhöhung des Förderbetrags bei Jugendfreizeitmaßnahmen von 4,50 €/Tag/Teilnehmer auf 5,00 €/Tag/Teilnehmer
Erhöhung der maximalen Fördersumme von 1.000,00 € auf 1.500,00 €
Richtlinien Stand April 2024 FVVS.pdf
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Antrag zur Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen in der Jugendarbeit durch den Kreisjugendring Günzburg
Antrag Freizeiten, August 2024.pdf
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Übersicht Zuschussmöglichkeiten KJR GZ
Übersicht Zuschüsse, Stand April 2024.pd
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ReferentInnen- und TeilnehmerInnenliste
ReferentInnen-und-TeilnehmerInnenliste.p
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Antrag MiBi Einzelperson
Antrag für Mitarbeiterbildungsmaßnahmen für einzelne Jugendleiter
Antrag MiBi Einzel 12.2013 IBAN.pdf
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Checkliste für Zuschussanträge für Jugendfreizeitmaßnahmen und Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
Checkliste Zuschüsse, 04.03.2020.pdf
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Vorlage für die Abrechnung von Freizeitmaßnahmen
Abrechnung der Maßnahme.pdf
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Angaben zum Arbeitsbericht der Verbände 2020
Anschreiben JV AB 2020.pdf
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Kontaktformular für AB Jugendverbände
Kontaktformular Verbände.docx
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Fördergelder aus der Aktivierungskampagne

Im Rahmen der Aktivierungskampagne werden als Zeichen der Wertschätzung und um die Jugendarbeit in Bayern nach der Covid-19-Pandemie wieder zu stärken, einmalig zusätzliche Mittel durch die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung gestellt.  Durch zusätzliche Mittel sollen Jugendringe und Jugendverbände sowie die weiteren Arbeitsfelder in der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell, unkompliziert Veranstaltungen für junge Menschen durchzuführen. Nähere Infos vom Bayerischer Jugendring findet ihr hier.

 

Einen Teil der Gelder, die der Bayerische Jugendring im Rahmen dieser Kampagne dem Kreisjugendring Günzburg zur Verfügung stellt, möchten wir gerne an unsere Jugendverbände weitergeben.

 

Der Vorstand hat in der Vorstandssitzung vom 31.05.2022 folgende Regelungen zur Förderung der Jugendverbände im Rahmen der Aktivierungskampagne für 2022 beschlossen:

* die maximale Förderung pro Verein/Verband, der Mitglied im Kreisjugendring  
   Günzburg ist: 800,00 Euro (die Summe kann auf maximal 3 Aktionen aufgeteilt
   werden.
* maximale Förderung von Vereinen, die NICHT Mitglied im Kreisjugendring
   Günzburg sind: 400,00 €uro.

* Kreisverbände (z.B. Kreisfeuerwehrjugend) zusätzlich maximal 800,00 €

* es kann selbstverständlich immer nur das entstandene Defizit gefördert
   werden 

* Wenn die zur Verfügung stehende Summe aufgebraucht ist, kann nichts mehr
   ausbezahlt werden.

 

 

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Fragen und Antworten zur Aktivierungskampagne
Fragen und Antworten zur Aktivierungskam
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Da wir die Förderung gegenüber dem BJR natürlich abrechnen müssen, sind an die Vergabe auch einige Auflagen gekoppelt.
1. der Kreisjugendring Günzburg tritt als Kooperationspartner auf. Hierzu hat der Bayerische Jugendring einen Kooperationsvertrag entwickelt.

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Interessensbekundungen der Jugendverbände, Vereine, Jugendgruppen ...
Interessensbekundung allgemein BJR.pdf
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Kooperationsvertrag für Aktionen der Jugendverbände und Vereine im Rahmen der Aktivierungskampagne
Koop-Vertrag BJR_KJR GZ..pdf
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2. In der Ausschreibung, bzw. der Einladung Eurer Aktion/Maßnahme muss immer der Hinweis:
„Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“
Bei allen Veröffentlichungen/Einladungen müssen alle drei Logos (Bayerischen Jugendrings, Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des StMAS) enthalten sein. Nachfolgend stellen wir Euch die Logos als Download zur Verfügung. Wenn ihr andere Formaten benötigt, könnt ihr diese auf der BJR Seite finden.

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BJR Logo
BJR_4c.jpg
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Logo Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
StMAS-WBM-2018_2zliunten_rgb.jpg
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Logo Aktionsplan Jugend
Aktionsplan_Jugend_Logo_pos_RGB_870dpi.j
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Die Maßnahme/Aktion muss natürlich auch ordentlich abgerechnet werden. Dafür gibt es vom Bayerischen Jugendring Vorgaben die jedoch durch das Ausfüllen des nachfolgenden "Verwendungsnachweises" erfüllt werden.

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Verwendungsnachweis der Ausgaben und allgemeine Angaben zur Veranstaltung
Verwendungsnachweis KJR GZ.xlsx
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Selbstverständlich interessieren wir uns auch für Eure Veranstaltung und benötigen (wie bereits im Kooperationsvertrag beschrieben) ein Foto von Eurer Veranstaltung. Hierzu sind die nachfolgende Einverständniserklärung auszufüllen.

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Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen
Einverständniserklärung zu Foto- und Vid
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