Zuschussanträge bitte grundsätzlich mit Kugelschreiber ausfüllen!
Im Rahmen der Aktivierungskampagne werden als Zeichen der Wertschätzung und um die Jugendarbeit in Bayern nach der Covid-19-Pandemie wieder zu stärken, einmalig zusätzliche Mittel durch die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Durch zusätzliche Mittel sollen Jugendringe und Jugendverbände sowie die weiteren Arbeitsfelder in der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell, unkompliziert Veranstaltungen für junge Menschen durchzuführen. Nähere Infos vom Bayerischer Jugendring findet ihr hier.
Einen Teil der Gelder, die der Bayerische Jugendring im Rahmen dieser Kampagne dem Kreisjugendring Günzburg zur Verfügung stellt, möchten wir gerne an unsere Jugendverbände weitergeben.
Der Vorstand hat in der Vorstandssitzung vom 31.05.2022 folgende Regelungen zur Förderung der Jugendverbände im Rahmen der Aktivierungskampagne für 2022 beschlossen:
* die maximale Förderung pro Verein/Verband, der Mitglied im Kreisjugendring
Günzburg ist: 800,00 Euro (die Summe kann auf maximal 3 Aktionen aufgeteilt
werden.
* maximale Förderung von Vereinen, die NICHT Mitglied im Kreisjugendring
Günzburg sind: 400,00 €uro.
* Kreisverbände (z.B. Kreisfeuerwehrjugend) zusätzlich maximal 800,00 €
* es kann selbstverständlich immer nur das entstandene Defizit gefördert
werden
* Wenn die zur Verfügung stehende Summe aufgebraucht ist, kann nichts mehr
ausbezahlt werden.
Da wir die Förderung gegenüber dem BJR natürlich abrechnen müssen, sind an die Vergabe auch einige Auflagen gekoppelt.
1. der Kreisjugendring Günzburg tritt als Kooperationspartner auf. Hierzu hat der Bayerische Jugendring einen Kooperationsvertrag entwickelt.
2. In der Ausschreibung, bzw. der Einladung Eurer Aktion/Maßnahme muss immer der Hinweis:
„Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“
Bei
allen Veröffentlichungen/Einladungen müssen alle drei Logos (Bayerischen Jugendrings, Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des StMAS) enthalten sein. Nachfolgend stellen wir Euch die Logos
als Download zur Verfügung. Wenn ihr andere Formaten benötigt, könnt ihr diese auf der BJR Seite finden.
Die Maßnahme/Aktion muss natürlich auch ordentlich abgerechnet werden. Dafür gibt es vom Bayerischen Jugendring Vorgaben die jedoch durch das Ausfüllen des nachfolgenden "Verwendungsnachweises" erfüllt werden.
Selbstverständlich interessieren wir uns auch für Eure Veranstaltung und benötigen (wie bereits im Kooperationsvertrag beschrieben) ein Foto von Eurer Veranstaltung. Hierzu sind die nachfolgende Einverständniserklärung auszufüllen.